Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV) beschreibt die finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, um für das Alter vorzusorgen. Sogenannte Betriebsrenten sind für Arbeitnehmer eine sinnvolle Möglichkeit der Altersvorsorge, da so die Rentenlücke kompensiert oder verkleinert werden kann. Die Rentenlücke ergibt sich für Millionen Deutsche, da die gesetzliche Rentenversicherung für das Alter nicht ausreicht und eine große Differenz zwischen Einkommen und späterer Rente besteht. Diese Lücken gilt es durch die betriebliche und private Altersvorsorge zu schließen.

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Die betriebliche Altersvorsorge kann ein essentieller Teil dieser Planung sein, da Sie sich durch steuerliche Förderung und mögliche Zuzahlungen von Ihrem Arbeitgeber einen wichtigen Bestandteil für Ihre Altersvorsorge aufbauen können.

Beispielsweise durch eine Entgeltumwandlung können über Jahre Rentenansprüche bzw. Guthaben entstehen, die Ihre Existenz und die Ihrer Hinterbliebenen absichert. Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge und können diese von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Ob dieser Rechtsanspruch für Sie besteht, ist individuell zu prüfen.

Sie wünschen eine Beratung? Gerne vereinbaren wir einen Termin und besprechen die Möglichkeit in Ihrem Betrieb/Unternehmen mit Ihrem Arbeitgeber.