Privathaftpflicht

Die Privathaftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen, da sie existenzsichernd ist. Wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen, haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen unbegrenzt und lebenslänglich. Hierbei kann es sich um einen Sachschaden oder um einen Personenschaden handeln. Rechtlich regelt diese Schadensersatzpflicht der § 823 BGB. Gegen einen niedrigen Monats- oder Jahresbeitrag sollte jeder gegen diese Art der Haftung abgesichert sein. Dennoch schützt die Privathaftpflicht vor Schäden, die in die Millionen Euro gehen können. In der privaten Haftpflicht ist sogar die grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden, sind ausgeschlossen.

Der Abschluss dieser Versicherung ist unverzichtbar, da sie ein existenzbedrohendes Risiko absichert.

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