Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Ihr Unternehmen vor finanziellen Verlusten, die durch eine Unterbrechung des Geschäftsbetriebs entstehen. Dabei ist nicht der Sachwert Ihrer Produktionsmittel versichert, sondern deren Nutzungspotential und Ertragskraft im betrieblichen Prozess.
Was wird versichert?
Voraussetzungen für eine Leistung
Für eine Entschädigungsleistung muss ein Sachschaden am Versicherungsort vorliegen, der die Unterbrechung verursacht hat. Dieser Schaden muss durch eine versicherte Gefahr entstanden sein, wie beispielsweise Feuer, und eine dem Betrieb dienende Sache betreffen. Dabei muss es sich nicht zwingend um Eigentum des Versicherungsnehmers handeln.
Seit 2010 bieten einige Versicherer auch Deckungen für Betriebsunterbrechungen ohne vorherigen Sachschaden an. Diese richten sich vor allem an Großkunden und decken zum Beispiel Ertragsausfälle aufgrund von Lieferkettenunterbrechungen oder Insolvenzen von Zulieferern ab.
Unterbrechung und Selbstbeteiligung
Eine Betriebsunterbrechung liegt bereits vor, wenn der Betrieb nicht wie zuvor fortgeführt werden kann, auch ohne vollständigen Stillstand der Produktion. Selbstbeteiligungen können vereinbart werden und haben einen wesentlichen Einfluss auf die Prämie. Neben finanziellen Selbstbeteiligungen sind auch zeitliche Selbstbeteiligungen üblich, besonders in der Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung. Dabei leistet der Versicherer für einen festgelegten Zeitraum ab Beginn der Unterbrechung keine Entschädigung.